Kosten

Wer übernimmt die Kosten für die Therapie?

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutinnen sind wir im Arzt-/ Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 der Ärzte-Zulassungsverordnung) eingetragen. In unserer Psychotherapeutischen Praxis können wir Privatversicherte und Beihilfeberechtigte behandeln.Darüber hinaus sind wir berechtigt, direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Private Krankenversicherungen

Die Kosten für ambulante Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen meistens übernommen. Je nach Vertrag kann es dabei jedoch erhebliche Unterschiede geben. Holen Sie deshalb bitte frühzeitig Informationen über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen ein und klären Sie, welche Formalitäten beim Antrag auf Kostenübernahme zu beachten sind.

Beihilfe

Von der Beihilfe werden die Therapiekosten grundsätzlich erstattet. Hierfür muss innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Die benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle.

Gesetzliche Unfallversicherungen / Berufsgenossenschaften

Die gesetzlichen Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften kommen als Kostenträger bei Unfallfolgen in Frage, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem auslösenden Ereignis und der psychischen Problematik besteht. Zum Beispiel kann die Kostenübernahme bei einer Traumatisierung nach einem Arbeitsunfall erfolgen.

Gesetzliche Krankenkassen

Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie als Selbstzahler selbst die Kosten für die Behandlung in unserer Praxis übernehmen. Hier richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).